furkapasi

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. März 2025

furkapasi · Hauptstrasse 47 · 3984 Fiesch, Wallis, Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die furkapasi (nachfolgend «Auftragnehmer») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») erbringt. Mit der Auftragserteilung oder der Buchung einer Leistung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, sofern sie von beiden Parteien unterzeichnet wurden.

2. Leistungsangebot

furkapasi bietet Dienstleistungen im Bereich Fahrzeuglackschutz und -pflege an. Dazu gehören insbesondere:

  • Hochalpinen Pflegevorsorge Vorbereitung – Vorbereitung und Versiegelung für Fahrzeuge auf Hochalpenstrecken (CHF 285 / 1 Arbeitstag)
  • PPF Frontkomplett mit Türgriffmulden – Polyurethan-Folienschutz für Frontpartie und Türgriffeinsenkungen (CHF 880 / 2–3 Arbeitstage)
  • Detailing Halbtag Inspektionsbesuch – Vierteljährliche Inspektion und Auffrischung für bereits geschützte Fahrzeuge (CHF 180 / halber Arbeitstag)

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden vor Beginn der Arbeiten schriftlich oder per E-Mail festgehalten und bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

3. Auftragserteilung und Terminvereinbarung

Aufträge werden telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website entgegengenommen. Ein verbindlicher Auftrag kommt erst mit schriftlicher oder telefonischer Bestätigung durch furkapasi zustande.

Termine werden nach Verfügbarkeit vergeben. Terminverschiebungen durch den Auftraggeber sind bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen behalten wir uns vor, einen Aufwand von CHF 40 in Rechnung zu stellen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die Mehrwertsteuer soweit zutreffend. Die aufgeführten Preise gelten für Standardfahrzeuge (Personenwagen). Bei Fahrzeugen mit aussergewöhnlichen Abmessungen, Beschichtungen oder Vorschäden können abweichende Konditionen gelten, die vor Auftragserteilung kommuniziert werden.

Die Rechnung wird bei Fahrzeugübergabe ausgehändigt. Zahlungen sind in bar oder per TWINT fällig. Auf Wunsch sind Banküberweisung und Kartenzahlung möglich; in diesem Fall gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäss schweizerischem Obligationenrecht erhoben.

5. Fahrzeugannahme und Zustandsbeschreibung

Bei Fahrzeugannahme wird der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Bestehende Schäden, Kratzer oder Beulen werden in einem Übernahmeprotokoll festgehalten, das beide Parteien zur Kenntnis nehmen. Der Auftraggeber wird gebeten, vorhandene Vorschäden selbst auf Vollständigkeit zu überprüfen.

furkapasi übernimmt keine Verantwortung für Vorschäden, die bei Annahme nicht dokumentiert wurden und erst im Laufe der Arbeiten sichtbar werden, sofern diese durch den Arbeitsablauf nicht verursacht wurden.

6. Ausführung der Leistungen

Die angegebenen Arbeitszeiträume sind Richtwerte und können je nach Fahrzeugzustand und Arbeitsaufkommen leicht variieren. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig, wenn eine erhebliche Abweichung absehbar ist.

furkapasi arbeitet mit hochwertigen Materialien und folgt anerkannten Verarbeitungsstandards in der Fahrzeugpflege. Die verwendeten Produkte sind für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignet und werden fachgerecht verarbeitet.

Das Fahrzeug verbleibt während der gesamten Bearbeitungszeit im gesicherten Betrieb. Wertgegenstände sollten vor der Übergabe entnommen werden.

7. Haftung

furkapasi haftet für Schäden, die nachweislich durch unsachgemässe Durchführung der vereinbarten Leistungen entstanden sind. Die Haftung beschränkt sich auf den direkten Schadenersatz im Rahmen des erbrachten Leistungswertes.

Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden haftet furkapasi nicht, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Bei Schutzfolien und Beschichtungen gelten die Spezifikationen des jeweiligen Herstellers. Abweichungen vom erwarteten Erscheinungsbild, die auf Materialeigenschaften zurückzuführen sind (z. B. Orangenhaut bei werkseitigen Lackoberflächen), stellen keinen Leistungsmangel dar.

8. Reklamationen

Allfällige Beanstandungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Fahrzeugrückgabe schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Mangel auf unsere Arbeiten zurückzuführen ist und zwischenzeitlich keine weiteren Eingriffe stattgefunden haben.

Bei berechtigten Reklamationen verpflichtet sich furkapasi zur kostenfreien Nachbesserung. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn eine Nachbesserung technisch nicht möglich ist.

9. Datenschutz

Zur Abwicklung von Aufträgen werden personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie fahrzeugbezogene Informationen verarbeitet. Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand wird Brig-Glis (Kanton Wallis) vereinbart. Zwingende Bestimmungen des Wohnsitzstaates des Auftraggebers bleiben vorbehalten.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

furkapasi behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Die jeweils gültige Fassung ist auf unserer Website abrufbar.

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Hauptstrasse 47
3984 Fiesch, Wallis, Schweiz

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Telefon: +41 27 971 32 86